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„Judenpack“ – Verfahren erneut eingestellt

(28.02.2023)

„Judenpresse, Judenpack, Feuer und Benzin für euch“, rief ein Funktionär der Partei „Die Rechte“ auf einer von rechten Gruppen organisierten Veranstaltung am Volkstrauertag im November 2020 in Braunschweig. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig sieht darin auch nach wiederholter Prüfung keine Volksverhetzung.

Der Beschuldigte hatte seine antisemitischen Ausfälligkeiten gegenüber Journalisten ausgesprochen, die den Auftritt der Rechtsextremen beobachteten. Ein kurzes Video des Journalisten Moritz Siman dokumentiert die Szene. Die Staatsanwaltschaft ermittelte „wegen Verdachts auf Volksverhetzung und Beleidigung“, stellte das Verfahren aber ein.

Aufgrund mehrerer Beschwerden hob die Generalstaatsanwaltschaft diese Entscheidung auf. Die Staatsanwaltschaft ermittelte erneut, kam aber zum gleichen Ergebnis.

Eine dieser Beschwerden kam von dem Ehepaar Gottschalk, das in dem Ausruf eine „öffentliche, antisemitische hetzerische Vernichtungsproklamation gegen das Judentum, gegen jede einzelne jüdische Person unserer Gesellschaft“ sieht. Michael Fürst, Vorsitzender des Landesverbands Jüdischer Gemeinden, schrieb damals in einem Artikel für die Jüdische Allgemeine, die Äußerungen entstammten dem Jargon des Naziorgans „Der Stürmer“.

Anfang Februar teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig dem Ehepaar Gottschalk mit, das Verfahren werde zum zweiten Mal eingestellt. Der Tatbestand der Volksverhetzung nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuches sei nicht erfüllt; es bestehe kein Tatverdacht. Die Äußerungen des Beschuldigten seien klar gegen die vor Ort anwesenden Medienvertreter gerichtet gewesen und nicht gegen die in Deutschland lebenden Juden.

Erneut gibt es Kritik an der Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Niedersachsens neuer Antisemitismusbeauftragter Gerhard Wegner wird in der HAZ mit den Worten zitiert, es handele sich hier um einen „Musterfall antisemitischer Argumentation“.