(25.02.2024)
Der Braunschweiger Neonazi und Landeschef der Partei „Die Rechte“, der am Volkstrauertag 2020 auf dem Löwenwall für den „Judenpresse“-Vorfall verantwortlich war, ist nun doch verurteilt worden.
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig den Vorwurf der Volksverhetzung zweimal geprüft, stellte das Verfahren aber auch zweimal wieder ein. Vorgeworfen wurde dem Braunschweiger Rechtsextremisten, vor Journalisten „Judenpack“ und „Judenpresse“ geschimpft und mit „Feuer und Benzin für alle“ gedroht zu haben.
Die übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft regierte auf den immer größer werdenden öffentlichen Druck, der u.a. durch die Anzeige eines betroffenen Journalisten, die Beschwerdeführung eines Ehepaares und auch vom Vorsitzenden des Landesverbands Jüdischer Gemeinden, Michael Fürst, ausgelöst wurde. Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann erklärte sich verwundert über die ersten Entscheidungen im „Judenpresse“-Vorfall.
Neue Ermittlungen wurden angewiesen, so dass es zur Anklage und zum Prozess vor dem Amtsgericht Braunschweig kam. Für die Volksverhetzung und zwei weitere Fälle von Beleidigungen wurde der Neonazi zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt sowie außerdem zur Zahlung von 3.600 € an die Opferhilfe Niedersachsen. Aufgrund von Recherchen der Staatsanwaltschaft konnte nachgewiesen werden, dass die Äußerungen des Angeklagten auf dem Löwenwall – 90 Jahre später – nahtlos an die Hetze im Nazideutschland anknüpft: gefunden wurde im Archiv ein Artikel in einer amtlichen Tageszeitung im NSDAP-Gau Sachsen von 1931 mit dem Titel „Nieder mit der Judenpresse“.